Das Volksgesundheitswesen für die Menschen in der DDR

Zentralbild Reiche bgm 8.7.1967 Bezirk Magdeburg: Prof. Dr.med. Ludwig Mecklinger bei den Verletzten des Verkehrsunglücks vom 6.7.1967 bei Langenweddingen Im Kreiskrankenhaus Bahrendorf informierte sich am 7.7.1967 der Stellvertreter des Ministers für Gesundheitswesen der DDR und Mitglied der eingesetzten Regierungskommission Prof. Dr. Mecklinger - hier am Krankenbett von Gertrud Koetz - über die Unterbringung, Betreuung und den Gesundheitszustand der vom tragischen Unglücksfall Betroffenen. "Wir sind hier in guten Händen! Uns wird von den Ärzten und Schwestern alle erdenkliche Hilfe zuteil." Das berichtete Frau Koetz dem MInister."

Da doch schon mittlerweile über 30 Jahre seit der totalen Vereinnahmung der DDR vergangen sind, möchten wir hier auf gesundheitliche Errungenschaften hinweisen, die es seitdem nicht mehr gibt.

Das betrifft beispielsweise die Mehrbedarfe für erkrankte Menschen, welche von den ehtisch verantwortungsvoll behandelnden Ärzten bestätigt und dann anstandslos durch die staatlichen Stellen der DDR gewährt wurden.

Das betrifft zum einen finanzielle Unterstützungen mit Geldbeträgen ab 36,00 M der DDR, wie z.B. bei Diabetes, Fettstoffwechselerkrankungen, Tumorerkrankungen, Lebensmittelunverträglichkeiten usw.; bei mehreren Erkrankungen erhöhten bzw. addierten sich die entsprechenden Geldbeträge entsprechend.
Diese wichtigen Geldunterstützungsleistungen wurden monatlich durch die zuständigen staatlichen Stelle der DDR z.B. mit dem Arbeitslohn ausgezahlt.

Darüber hinaus erhielten die erkrankten Bürger weiter Bezugsscheine für besondere Lebensmittel , welche leider importiert werden mußten und
so vorrangig durch die staatlichen Stellen für diese erkrankten Menschen bereit gestellt wurden.

Und was ist heute in der BRD: Da entscheiden Vereine & Co über erkrankungsbedingte Mehrbedarfe im Mangelernährungssystem des SGB II (!) Dort ist lediglich ein Nahrungsenergiebedarf von 1.512 Kcal/Tag festgelegt, welcher sich zudem trick- und manipulationsreich auf Erlasse der Hilerregierung des nationalsozialistsichen Deutschland von 1941 begründen.

Und was ist heute in der BRD: Da entscheiden Vereine & Co über erkrankungsbedingte Mehrbedarfe im Mangelernährungssystem des SGB II und SGB XII (!)
Dort ist lediglich ein Nahrungsenergiebedarf von 1.512 Kcal/Tag festgeschrieben, welcher sich zudem völlig inhuman ausdrücklich auf Erlasse der Hitlerregierung des faschistischen Deutschland von 1941 begründet. Höchstrichterlich wurde das – als das menschenwürdige Existenzminimum für arme mittellose und kranke Menschen – bestätigt.
Es ist nicht zu glauben. daß die mit der Sache heute befaßten öffentlichen Bediensteten, Beamten, Richter, Minister usw. dieses ebenso bei sich und ihren Angehörigen genauso brutal unmenschlich anwenden würden.